Gebührenordnung für Tierärzte
Transparentes Honorar
Tierärzte müssen in Deutschland ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnen. Die GOT
sieht für jede tierärztliche Leistung eine bestimmte Gebühr vor (Beispiel: Allgemeinuntersuchung eines Hundes mit Beratung : 13,47 €). Je nach besonderen Umständen (z.B. Notdienst) wird der
Gebührensatz mit dem Faktor 1 bis 3 multipliziert.
Der Gesamtpreis für jede Behandlung ist die Summe aus...
- Gebühren für die einzelnen Leistungen (z.B. Untersuchung, Injektion, Narkose, Operation u.s.w.)
- Preis der angewandten Medikamente und des benutzten Materials
- Preis der Abgabemedikamente
- der Mehrwertsteuer
Wir informieren Sie gerne vor der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.
Zahlung
Die Behandlung wird direkt abgerechnet. Sie können in bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.