Gebührenordnung für Tierärzte

Transparentes Honorar

Tierärzte müssen in Deutschland ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnen. Die GOT sieht für jede tierärztliche Leistung eine bestimmte Gebühr vor (Beispiel:  Allgemeinuntersuchung eines Hundes mit Beratung : 13,47 €). Je nach besonderen Umständen (z.B. Notdienst) wird der Gebührensatz mit dem Faktor 1 bis 3 multipliziert.


Der Gesamtpreis für jede Behandlung ist die Summe aus...

  1. Gebühren für die einzelnen Leistungen (z.B. Untersuchung, Injektion, Narkose, Operation u.s.w.)
  2. Preis der angewandten Medikamente und des benutzten Materials
  3. Preis der Abgabemedikamente
  4. der Mehrwertsteuer

Wir informieren Sie gerne vor der Behandlung über die zu erwartenden Kosten. 

Zahlung

 

Die Behandlung wird direkt abgerechnet. Sie können in bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

 

Tel 02565 - 97350

 

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